Pflegebedürftig über Nacht
Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Darunter versteht man heute landläufig die Möglichkeit, die Kinderbetreuung und den Job miteinander zu vereinbaren - was dank Krippen und Kindergärten in Deutschland auch einigermaßen funktioniert. Doch daneben wächst ein viel größeres Problem heran: Die Alterung der Gesellschaft sorgt jedes Jahr für Zehntausende neuer Pflegefälle. Ausgerechnet wenn die Kinder auf eigenen Füßen stehen und vielleicht selbst gerade eine Familie gründen, werden ihre Eltern zu einem Versorgungsfall: Berufs- und Privatleben müssen daher oft erneut umgestellt werden.
Recht auf Pflege-Auszeit ist kaum bekannt
Im Gegensatz zur freudig erwarteten Elternzeit ist die Zeit für die Pflege der Eltern weder im Voraus planbar, noch weiß der Pflegende, wie lange sie dauern wird. Ein Dilemma, aus dem viele nur einen Ausweg sehen: die Kündigung des Jobs, um Zeit für die Pflege zu Hause zu haben. Um einen solchen dramatischen Schritt zu verhindern, hat der Gesetzgeber 2008 das Pflegezeitgesetz verabschiedet. Seitdem stehen jedem Arbeitnehmer bis zu zehn Tage pro Jahr Extra-Urlaub für die Pflege von Angehörigen zu. In Betrieben mit mindestens 15 Beschäftigten können sich Mitarbeiter zudem bis zu sechs Monate unbezahlt freistellen lassen. In der Praxis wird kaum von diesem Recht Gebrauch gemacht. Zum einen ist das Gesetz wenig bekannt, viele Arbeitnehmer trauen sich zudem nicht, ihren Chef mit der Auszeit zu konfrontieren - und nicht zuletzt kann sich kaum jemand einen halbjährigen Verdienstausfall leisten.
Vermögen ist schnell aufgebraucht
Konkret werden derzeit über eine Million Menschen in Deutschland von ihren Angehörigen zu Hause gepflegt. In 80 Prozent der Fälle sind es Frauen, die diese Aufgabe übernehmen und dafür oft ihren Job aufgeben. Zu den körperlichen und seelischen Belastungen kommen also noch hohe finanzielle Einbußen. Die gesetzliche Pflegeversicherung fängt nur einen Teil der Pflegekosten auf. Beispiel für die häusliche Pflege in der Pflegestufe II: Bei täglich zweistündiger ambulanter Versorgung durch einen professionellen Dienst stehen 1.040 Euro Versicherungsleistung 1.650 Euro reinen Pflegekosten gegenüber. Hinzu kommen naturgemäß noch Ausgaben für Essen oder die Wohnungsreinigung. Die nicht gedeckten Pflegekosten werden zunächst von der Rente und dann vom Vermögen des zu Pflegenden getragen. Sind diese Ressourcen verbraucht, müssen Kinder für ihre Eltern aufkommen. Dadurch kann nicht nur eine erwartete Erbschaft verloren gehen, sondern auch das eigene Vermögen komplett für die Versorgung der Angehörigen aufgebraucht werden.
Mit dem rechtzeitigen Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung kann das finanzielle Risiko der Pflege selbst und eines möglichen Verdienstausfalls zumindest gemindert werden. Die Ergo Direkt Versicherungen bieten beispielsweise den Tarif "Pflege Premium" an, der die nötige finanzielle Unterstützung für den Ernstfall absichert. Dabei können nicht nur die Pflegestufe III "Schwerst-Pflegebedürftigkeit", sondern auch die Pflegestufen I und II abgesichert werden. Besonders hohe Kosten fallen oftmals für die Pflege von Demenzkranken an, da sie eine spezielle Betreuung benötigen. Auch hierfür kann man sich inzwischen mit einer speziellen Police privat absichern.
Am Telefon sitzen für Sie:
Dr. med. Andre Schumacher, Düsseldorf. Facharzt für Allgemeinmedizin und Hausarzt mit dem besonderen Schwerpunkt der Alten- und Pflegeheimbetreuung. Gründungsmitglied der "Düsseldorfer Initiative gegen den Schlaganfall" e.V.
Heike Bohnes, Aachen. Staatlich anerkannte Altenpflegerin, Diplom-Sozialarbeiterin und geprüfte und unabhängige Sachverständige für Pflege, Aachen. Chefredakteurin der Informationsdienste "Demenz - Pflege und Betreuung zuhause" und "Stationäre Pflege aktuell".
Susanne Besold, Expertin für Zusatzversicherungen bei den Ergo Direkt Versicherungen, Fürth.
Heiko Rutenkröger, Köln. Examinierter Altenpfleger und Diplom-Pflegewirt, Leiter des Fachbereichs Pflege im Kuratorium Deutsche Altershilfe.
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