Tipps zur Kostenerstattung von Meningokokken-Impfungen
Aktuell ist nur die C-Impfung standardmäßig empfohlen und wird von allen Krankenkassen als sogenannte Pflichtleistung erstattet. Um für die beiden zusätzlich möglichen Impfungen eine Kostenübernahme zu erzielen, gibt es folgende Schritte:
- Kinder- und Jugendarzt nach einem vorgefertigten Formular zur Kostenerstattung von Impfungen fragen oder einfach auf www.meningitis-bewegt.de herunterladen.
- Anfrageformular bei der Krankenkasse (am besten schriftlich) einreichen
- Falls die Zusage der Krankenkasse nicht direkt erfolgt: in Vorkasse gehen und im Anschluss diese Unterlagen an die Kasse schicken:
- Impfstoff-Rezept
- Apothekenrechnung für den Impfstoff
- ArztrechnungHinweis: Viele Krankenkassen verfügen mittlerweile auch über Apps, über die man Dokumente einreichen kann.
- Falls nach 2-3 Wochen noch keine Rückmeldung kam: noch einmal die Krankenkasse kontaktieren Es lohnt sich in jedem Fall, erneut nachzufragen, da häufig Einzelfallentscheidungen getroffen werden.
Info
Meningokokken-Erkrankungen sind selten, können aber schnell lebensbedrohlich verlaufen und schwere Folgeschäden haben. Am häufigsten sind Babys und Kleinkinder betroffen. Den bestmöglichen Schutz bieten Impfungen. Eltern sollten ihren Kinder- und Jugendarzt frühzeitig darauf ansprechen.
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